Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen.
Die Telematik erweitert gemäß 291a/b SGB V die bisherige Nutzung der EDV im Bereich der Leistungserbringer um
die Kommunikation und dem Datenaustausch zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen. Dies wird in der Praxis u.a. die Einführung des elektronischen Rezeptes und
im weiteren auch der Austausch von Befunddaten bedeuten.
Um diesen sicherheitskritischen Datenfluss unter Datenschutz Aspekten patientengerecht und unter ökonomischen Gesichtspunkten auch effizient zu ermöglichen, ist es erforderlich eine
Telematik-Infrastruktur aufzubauen, die u.a. die Basistechnologie und die nötigen Dienste zur Verfügung stellt
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