Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beabsichtigte die damals amtierende Bundesregierung u.a., die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens zu steigern. Der durch das GMG im SGB V neu eingefügte § 291a legt fest, dass die Krankenkassen dazu verpflichtet sind, die bisherige Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern. |