Die im Rahmen der Einführung der eGK durchzufürenden Testmaßnahmen sind
der "Rechtsverordnung über Testmaßnahmen für die Einführung
der elektronischen Gesundheitskarte" definiert.
Nach dieser Verordnung soll die Technik zunächst unter Laborbedingungen
getestet werden, dann praktische Tests mit fiktiven Datensätzen erfolgen.
Anschließend soll ein Feldtest mit Echtdaten in den Testregionen erfolgen,
der bis zu 10.000 Versicherte umfasst und der dann in einer weiteren Stufe
auf 100.000 Versicherte ausgeweitet wird.
Siehe auch Teststufen;
Siehe auch den Link zu "Übersicht der Gesetze und Verordnungen der Gesundheitskarte" auf dieser Website. |