(EHIC)
§291a SGB V sieht vor, dass die Europäische Krankenversichertenkarte
als Sichtausweis auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgebracht ist.
Sie soll den bisher bei Krankheitsfällen im Ausland üblichen "Auslandskrankenschein" ersetzen.
Die (äussere) Spezifikation der Gesundheitskarte spricht jedoch auch die
Möglichkeit an, ob die EHIC getrennt von der Gesundheitskarte ausgegeben werden kann. |